UNFALL24 - Wie verhalte ich mich nach dem Verkehrsunfall richtig?
Im Falle eines Verkehrsunfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar grundlegende Tipps, in der zeitlichen Reihenfolge nach einem Unfall, mit denen Sie zumindest die Kardinalfehler vermeiden können. Aufgrund der Komplexität von Verkehrsunfallangelegenheiten, ist die nachfolgende Übersicht natürlich nicht vollständig.
Um Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen, sollten Sie sofort nach einem Unfall einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
- Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen.
- Bewahren Sie einen kühlen Kopf und lassen sich nicht vom Unfallgegner, dessen Mitfahrern oder Zeugen einschüchtern.
- Geben Sie keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab, egal gegenüber wem, denn das kann Sie Ihren gesamten Versicherungsschutz kosten!
- Verändern Sie nichts am Unfallort, bevor die Polizei eintrifft. Fertigen Sie nach Möglichkeit, z.B. mit dem Handy, Fotos von den Fahrzeugen in den Endstellungen nach dem Unfall an und zwar so, dass man nicht nur die Fahrzeuge sieht, sondern auch wo und wie diese auf der Fahrbahn stehen. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen und fotografieren.
- Füllen Sie unseren Verkehrsunfallbericht aus. Drucken sie diesen am besten aus und führen ihn im Handschuhfach mit. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters, und ganz wichtig, das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachenden Fahrzeuges, sowie nach Möglichkeit die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners. Kommen Sie mit diesen Daten sofort zu uns! ( PDF Verkehrsunfallbericht )
- Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen aufgrund der Ausnahmesituation, in der Sie sich normalerweise unmittelbar nach einem Verkehrsunfall befinden, vor Ort gegenüber Niemanden, auch nicht der Polizei, Angaben zum Unfallhergang zu machen. Angaben zur Person machen Sie. Das ist legitim, nachvollziehbar und vermeidet spätere Nachteile für Sie, im Rahmen der Unfallschadenregulierung.
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei ganz genau und korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte sofort vor Ort. Notieren Sie Namen der Polizeibeamten und deren Dienststelle, falls bereits möglich auch die Verkehrsunfall- oder Tagebuchnummer.
- Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine "kostenlosen" Angebote von unseriösen "Unfallhelfern" (Abschleppunternehmen, Mietwagenfirmen..) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
- Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich erst gar nicht auf ein Gespräch ein. Verweisen Sie auf Ihren Verkehrsrechtsanwalt. Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
- Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt, treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen, sondern verweisen die Versicherung einfach an Ihren Verkehrsanwalt. Lassen Sie sich vor allem nicht durch kostenlose Hol- und Bringdienste oder Fahrzeugendreinigung der versicherungsnahen Werkstatt locken. Solche Dienste werden Sie teuer bezahlen, abgesehen davon, dass Sie darauf auch sonst einen Anspruch haben, wenn dies erforderlich ist.
- Füllen Sie keinesfalls einen Unfallfragebogen der gegnerischen Versicherung ohne Rücksprache mit Ihrem Verkehrsrechtsanwalt aus, schon gar keinen mehrseitigen Fragebogen, in dem Sie Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen oder Arbeitsentgelt machen sollen.
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall Abtretungserklärungen, die Ihnen von Abschleppunternehmern, Mietwagenfirmen, Werkstätten, sonstigen Unfallhelfern oder Rechtsdienstleistern vorgelegt werden, ohne Rücksprache mit Ihrem Verkehrsrechtsanwalt. Dies gilt insbesondere auch für Sachverständige die Ihnen von der Versicherung „nahe gelegt wurden, um Probleme bei der Regulierung zu vermeiden“. Die Abtretung von Ansprüchen ist zwar legitim und nicht ungewöhnlich. Nur sollten Sie zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen in Abstimmung mit Ihrem Verkehrsrechtsanwalt entscheiden, wem in wessen Lager Ansprüche abgetreten werden können.
- Wenn Sie von der Polizei eine Vorladung zu einer Aussage erhalten, sei es als Zeuge, Beteiligter oder Beschuldigter, folgen Sie dieser nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Verkehrsrechtsanwalt. Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei Aussagen zu machen und sollten dies auch nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt tun. Alles was es für Sie zu sagen gibt, bringt Ihr Verkehrsrechtsanwalt für Sie zu Papier und leitet es an die Polizei als Ermittlungsbehörde weiter. Sprechen Sie die Einzelheiten zur Vorgehensweise mit Ihrem Verkehrsrechtsanwalt ab und halten Sie sich an dessen Empfehlungen. Das vermeidet Ärger.
Vermeiden Sie Nachteile… indem Sie sofort einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen.
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