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 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 37 00 89
Tel. 0611 37 00 80

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 54 44

oder per E-Mail unter

info@unfall24.de

 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Fr.    8.30 - 12.30
und         14.00 - 17.30

Mittwoch nachmittags ist das Büro geschlossen.

Freitag nachmittags haben wir bis 16.00 geöffnet.

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  37 00 89
Tel.  0611  37 00 80

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@unfall24.de

 Anfahrt mit Auto


Die Rheinbahnstraße liegt an der Rückseite der Rhein-Main-Halle. Von der Bahnhofstraße aus fahren Sie bis zur Kreuzung Rheinstraße biegen dort rechts und gleich wieder rechts ab.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage an der Rheinstraße, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich nur 100 m von unserer Kanzlei entfernt auf der Bahnhof-straße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 

 

 

Fortbildungszertifikate
und Mitgliedschaften













Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

UNFALL24 - Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen - und von wem?

Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht reparieren lassen. Der für die Reparatur in einer Vertragswerkstatt Ihres Vertrauens erforderliche Geldbetrag ist Ihnen, unabhängig von der Durchführung einer Reparatur, zu erstatten. Dasselbe gilt für eine Wertminderung.

Was Sie mit dem Geld machen, also ob Sie es für die Reparaturkosten aufwenden, oder damit einen Urlaub finanzieren, ist einzig und alleine Ihre Entscheidung und geht die Versicherung des Unfallgegners nichts an.

Die Höhe der Reparaturkosten wird regelmäßig vom Sachverständigen ermittelt. Die Kosten sind bei Verzicht auf eine Reparatur nur netto zu erstatten.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen, haben Sie einen Anspruch darauf, Ihr Fahrzeug in der von Ihnen gewählten Fachwerkstatt oder Vertragswerkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Hier wird Ihnen eine einwandfreie Reparatur garantiert. Die Versicherung kann nicht verlangen, dass Sie in eine andere Werkstatt gehen, schon gar nicht eine Partnerwerkstatt der Versicherung.

Im Fall der Durchführung der Reparatur ist auch die von Ihnen an die Werkstatt gezahlte Mehrwertsteuer zu erstatten, sofern nicht Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Wenn die Versicherung Druck auf Sie ausübt, verweisen Sie einfach auf Ihren Verkehrsanwalt.

Dieser berät Sie natürlich auch zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden innerhalb der 130% Grenze Ihr Fahrzeug noch reparieren lassen dürfen und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.

Auch wenn Sie nicht reaparieren lassen wollen, berät Sie Ihr Verkehrsrechtsanwalt zur fiktiven Abrechnung, dort insbesondere zu der Frage der Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten und UPE Ersatzteilaufschläge.
























UNFALL24 • Rechtsanwalt und  Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden  
  Rechtsanwalt  Wolfarth & Partner GbR • Wiesbaden

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Schadenersatzansprüche von A-Z:  Anmeldekosten • Abmeldekosten • Abschleppkosten • Achsvermessungskosten • Arzneimittelkosten • Arztkosten • Auslagenpauschale • Beerdigungskosten • Behandlungskosten • Benzinkosten • Entgangener Gewinn • Erwerbsschaden • Fahrtkosten • Finanzierungskosten • Fortkommensschaden • Gutachterkosten • Haushaltsführungsschaden • Heil- und Hilfsmittel • Hinterbliebenenrente • Interimsfahrzeug • Kleiderschaden • Kosten Schutzbekleidung • Kreditkosten • Mietwagenkosten • Neuwagenentschädigung • Nutzungsausfallentschädigung • Prämiennachteile • Rechtsanwaltskosten • Reisekosten • Rente • Reparaturkosten • Richtbankkosten • Rückstufungsschaden • Schmerzensgeld • Standkosten • Telefon-/Portokosten • Überführungskosten • Umbaukosten • Unterhaltsschaden • Verbringungskosten • Verdienstausfallschaden • Verschrottungskosten • Vorhaltekosten • Wertminderung • Wiederbeschaffungsaufwand • Zinsen