UNFALL24 - Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen - und von wem?
Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht reparieren lassen. Der für die Reparatur in einer Vertragswerkstatt Ihres Vertrauens erforderliche Geldbetrag ist Ihnen, unabhängig von der Durchführung einer Reparatur, zu erstatten. Dasselbe gilt für eine Wertminderung.
Was Sie mit dem Geld machen, also ob Sie es für die Reparaturkosten aufwenden, oder damit einen Urlaub finanzieren, ist einzig und alleine Ihre Entscheidung und geht die Versicherung des Unfallgegners nichts an.
Die Höhe der Reparaturkosten wird regelmäßig vom Sachverständigen ermittelt. Die Kosten sind bei Verzicht auf eine Reparatur nur netto zu erstatten.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen, haben Sie einen Anspruch darauf, Ihr Fahrzeug in der von Ihnen gewählten Fachwerkstatt oder Vertragswerkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Hier wird Ihnen eine einwandfreie Reparatur garantiert. Die Versicherung kann nicht verlangen, dass Sie in eine andere Werkstatt gehen, schon gar nicht eine Partnerwerkstatt der Versicherung.
Im Fall der Durchführung der Reparatur ist auch die von Ihnen an die Werkstatt gezahlte Mehrwertsteuer zu erstatten, sofern nicht Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Wenn die Versicherung Druck auf Sie ausübt, verweisen Sie einfach auf Ihren Verkehrsanwalt.
Dieser berät Sie natürlich auch zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden innerhalb der 130% Grenze Ihr Fahrzeug noch reparieren lassen dürfen und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.
Auch wenn Sie nicht reaparieren lassen wollen, berät Sie Ihr Verkehrsrechtsanwalt zur fiktiven Abrechnung, dort insbesondere zu der Frage der Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten und UPE Ersatzteilaufschläge.
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