UNFALL24 - Was muß ich bei der Schadenregulierung beachten?
Bei der Schadenregulierung Ihres Unfallschadens über unsere Website UNFALL24 empfehlen wir Ihnen dringend, nicht sofort das Onlineformular Auftrag an uns zur Schadenregulierung abzusenden, sondern zuerst die unverbindliche Regulierungsanfrage zu senden, um eine Interessenkollision zu vermeiden.
Beim Ausfüllen der für Sie vorbereiteten Formulare beachten Sie bitte, dass wir Ihre Unfallschadenabwicklung aufgrund der darin enthaltenen Angaben bearbeiten. Die
Angaben sollten deshalb so vollständig wie möglich sein. Bitte vergessen Sie auch nicht, uns die zur Regulierung erforderliche Vollmacht und die zur Schadensbezifferung erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen.
1. Das vorherige Absenden des Formulars "Ihre unverbindliche Regulierungsanfrage" ist in Ihrem eigenen Interesse zu empfehlen, denn es dient uns zur sogenannten Kollisionsprüfung, über die eine Interessenkollision ausgeschlossen werden kann.
In diesem Formular sind von Ihnen nur ganz wenige Angaben zu machen, etwa zu Person, Gegner und Unfalldatum. Anhand der Informationen prüfen wir, ob wir Ihren Unfallschaden überhaupt für Sie abwickeln dürfen, was etwa dann nicht mehr möglich ist, wenn wir bereits Ihren Unfallgegner vetreten. Ob das Mandat für Sie angenommen werden kann, teilen wir Ihnen dann nach Kollisionsprüfung in der Kanzlei umgehend mit. Erst dann sollten Sie uns die näheren Informationen und Details zum Unfall mit dem Auftragsformular zur Schadensregulierung mitteilen.
Wenn Sie uns ohne Vorschalten der Regulierungsanfrage unmittelbar beauftragen und wir dann erst feststellen können, dass wir bereits den Unfallgegner vertreten, haben Sie uns - also dann Ihrem Gegner - bereits vertrauliche Informationen zum Unfallgeschehen bekanntgegeben. Um so etwas zu vermeiden, sollten Sie die Regulierungsanfrage vorzuschalten.
Sie müssen im Rahmen der Kollisionsprüfung natürlich nicht das Onlineformular benutzen, sondern können auch telefonisch, per Fax oder E-Mail anfragen, ob eine Regulierung Ihres Unfallschadens durch uns möglich ist.
2. Die zur Abwicklung Ihres Unfallschadens erforderlichen Informationen geben Sie in dem Formular "Ihr Auftrag an uns zur Schadenregulierung" ein. Sie müssen nicht sämtliche Felder ausfüllen. Es besteht auch kein Zwang, etwa Datumsfelder in einem bestimmten Format auszufüllen. Sie haben ohnehin bei den meisten Fragen die Möglichkeit zwischen vorgegebenen Antworten auszuwählen, so dass Sie nicht viel schreiben müssen.
Wenn Sie eine Frage nicht verstehen, oder sich einer Antwort nicht sicher sind, teilen Sie uns dies ruhig in dem jeweiligen Textfeld mit, damit wir wissen, dass insoweit noch Klärungsbedarf besteht. Insgesamt sollten Sie sich bei Ihren Angaben vor Augen halten, dass wir aufgrund der erteilten Informationen in die Lage versetzt werden müssen, die Regulierung ohne Zeitverzögerung durch vermeidbare Nachfragen beginnen zu können. Deshalb bitten wir um möglichst vollständige und nachvollziehbare Informationen.
3. Vergessen Sie bitte nicht, nach Absenden des Regulierungsauftrags
unter dem Menüpunkt "Vollmacht für die Schadensregulierung" eine Vollmacht und bei Personenschaden auch eine Schweigepflichtentbindungserklärung für behandelnde Ärzte auszudrucken und uns diese unterzeichnet zukommen zu lassen, entweder per Post, Fax oder E-Mail.
4. Veranlassen Sie dann bitte noch die Zusendung der zur Schadensbezifferung erforderlichen Unterlagen, wie z.B. Sachverständigengutachten, Kostenvoranschlag, Gutachterrechnung, Mietwagenrechnung etc. im Original.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, mit uns telefonisch, per Fax oder E-Mail Kontakt aufzunehmen, oder einen Besprechungstermin in der Kanzlei zu vereinbaren. Sie sind bei der UNFALL24 Online Schadenregulierung nicht auf das Internet beschränkt.
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