UNFALL24 - Warum sollte ich einen Sachverständigen einschalten?
Sie sollten nach einem Verkehrsunfall selbst dann, wenn Sie möglicherweise ein Mitverschulden trifft, einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens hinzuziehen.
Das Sachverständigengutachten dient der Schadensfeststellung nach dem Verkehrsunfall, wobei die Beweissicherung und Bezifferung des Schadens im Vordergrund steht. Die Beweissicherung ist gerade bei strittigem Unfallhergang unabdingbare Voraussetzung für ein später eventuell erforderliches Gutachten zur Unfallrekonstruktion, mit dem sich der von Ihnen angegebene Unfallhergang beweisen lässt.
- Die Auswahl des Gutachters obliegt ausschließlich Ihnen. Lassen Sie sich keinesfalls auf einen von der gegnerischen Versicherung benannten Gutachter ein. Selbst wenn bereits ein Gutachten von einem Versicherungsgutachter vorliegt, den Sie nicht beauftragt haben, empfehlen wir Ihnen die Einschaltung eines unabhängigen Gutachters Ihres Vertrauens, denn nur dieser wird für Sie objektiv und unbeeinflusst den Schaden vollumfänglich feststellen und beziffern.

- Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum dem Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
- Liegt der Schaden jedoch für den Laien eindeutig erkennbar unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Dies gilt aber dann nicht, wenn andere Besonderheiten, etwa Abgrenzung zu Vorschäden oder Ermittlung einer Wertminderung die Hinzuziehung des Sachverständigen erforderlich machen.
- Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
- Bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen beraten wir Sie gerne. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie etwa dem BVSK, oder anderweitig zertifiziert ist. Der Gutachter sollte auch nicht im Dienst einer, mit einem Versicherungsunternehmen verbundenen Institution, z.B. DEKRA stehen. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.
- Als Geschädigter sollten Sie sich auch nicht auf einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlassen, denn damit kann es böse Überraschungen geben. So hat der Kostenvoranschlag keine Beweissichernde Funktion und es fehlt die fotografische Dokumentation. Ein meist erst später erforderliches unfallanalytisches Gutachten zur Rekonstruktion des Unfallhergangs ist damit gänzlich unmöglich. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Nur der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen so genannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Verschenken Sie also keine Beweismittel und schalten einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens ein, am besten nach vorheriger Abstimmung mit uns. Wir können Ihnen in unserer Umgebung sehr genau sagen, welche Sachverständigen für Versicherungen und welche unabhängig für Unfallgeschädigte arbeiten.
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