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 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 37 00 89
Tel. 0611 37 00 80

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 54 44

oder per E-Mail unter

info@unfall24.de

 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Fr.    8.30 - 12.30
und         14.00 - 17.30

Mittwoch nachmittags ist das Büro geschlossen.

Freitag nachmittags haben wir bis 16.00 geöffnet.

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  37 00 89
Tel.  0611  37 00 80

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@unfall24.de

 Anfahrt mit Auto


Die Rheinbahnstraße liegt an der Rückseite der Rhein-Main-Halle. Von der Bahnhofstraße aus fahren Sie bis zur Kreuzung Rheinstraße biegen dort rechts und gleich wieder rechts ab.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage an der Rheinstraße, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich nur 100 m von unserer Kanzlei entfernt auf der Bahnhof-straße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 

 

 

Fortbildungszertifikate
und Mitgliedschaften













Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

UNFALL24 - Warum sollte ich einen Sachverständigen einschalten?

Sie sollten nach einem Verkehrsunfall selbst dann, wenn Sie möglicherweise ein Mitverschulden trifft, einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Das Sachverständigengutachten dient der Schadensfeststellung nach dem Verkehrsunfall, wobei die Beweissicherung und Bezifferung des Schadens im Vordergrund steht. Die Beweissicherung ist gerade bei strittigem Unfallhergang unabdingbare Voraussetzung für ein später eventuell erforderliches Gutachten zur Unfallrekonstruktion, mit dem sich der von Ihnen angegebene Unfallhergang beweisen lässt.

Verschenken Sie also keine Beweismittel und schalten einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens ein, am besten nach vorheriger Abstimmung mit uns. Wir können Ihnen in unserer Umgebung sehr genau sagen, welche Sachverständigen für Versicherungen und welche unabhängig für Unfallgeschädigte  arbeiten.










UNFALL24 • Rechtsanwalt und  Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden  
  Rechtsanwalt  Wolfarth & Partner GbR • Wiesbaden

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Schadenersatzansprüche von A-Z:  Anmeldekosten • Abmeldekosten • Abschleppkosten • Achsvermessungskosten • Arzneimittelkosten • Arztkosten • Auslagenpauschale • Beerdigungskosten • Behandlungskosten • Benzinkosten • Entgangener Gewinn • Erwerbsschaden • Fahrtkosten • Finanzierungskosten • Fortkommensschaden • Gutachterkosten • Haushaltsführungsschaden • Heil- und Hilfsmittel • Hinterbliebenenrente • Interimsfahrzeug • Kleiderschaden • Kosten Schutzbekleidung • Kreditkosten • Mietwagenkosten • Neuwagenentschädigung • Nutzungsausfallentschädigung • Prämiennachteile • Rechtsanwaltskosten • Reisekosten • Rente • Reparaturkosten • Richtbankkosten • Rückstufungsschaden • Schmerzensgeld • Standkosten • Telefon-/Portokosten • Überführungskosten • Umbaukosten • Unterhaltsschaden • Verbringungskosten • Verdienstausfallschaden • Verschrottungskosten • Vorhaltekosten • Wertminderung • Wiederbeschaffungsaufwand • Zinsen