UNFALL24 - Wie funktioniert die Online Unfallschadenregulierung?
Die Schadenregulierung Ihres Unfallschadens über unsere Website UNFALL24 ist der herkömmlichen Schadenregulierung nachgebildet. Üblicherweise
suchen uns Geschädigte eines Verkehrsunfalles in der Kanzlei auf.
Im Besprechungstermin erfragen wir die zur Schadenregulierung erforderlichen Informationen. Das persönliche Gespräch entfällt bei der Online Schadenregulierung.
Um die zur Regulierung notwendigen Informationen austauschen zu können, haben wir für Sie Online auszufüllende Formulare und Druckdateien vorbereitet, die Sie unter der Rubrik "Unsere UNFALL24 Online Unfallschadenregulierung" im Menübereich links auf dieser Website aufrufen können. Wie dieser Menübereich aussieht, sehen Sie auf dem Bild rechts.
In den Formularen müssen nicht alle Felder ausgefüllt werden. Wenn Sie Felder des Formulars nicht ausfüllen, wir dort aber Angaben benötigen, werden Sie im Formular darauf hingewiesen, so dass Sie Ihre Angaben ergänzen können. Die Felder der Formulare sind zusätzlich mit Hilfstexten unterlegt, die Ihnen das Ausfüllen erleichtern. Die Hilfstexte werden sichtbar, wenn Sie den Mauszeiger auf ein Feld oder die Beschreibung bewegen und dann einen Moment stehen lassen.
Bildauszüge sehen Sie unten.
1. Schritt:
Sie senden uns das Formular "Ihre unverbindliche Regulierungsanfrage" nach dessen Eingang wir Ihnen mitteilen, ob wir das Mandat von Ihnen übernehmen können.

In diesem Formular sind von Ihnen nur ganz wenige Angaben zu machen, etwa zu Person, Gegner und Unfalldatum. Anhand der Informationen prüfen wir, ob wir Ihren Unfallschaden überhaupt für Sie abwickeln dürfen, was etwa dann nicht mehr möglich ist, wenn wir bereits Ihren Unfallgegner vetreten. Ob das Mandat für Sie angenommen werden kann, teilen wir Ihnen nach der Kollisionsprüfung in unserer Kanzlei dann umgehend mit.
Erst dann sollten Sie uns die näheren Informationen und Details zum Unfall mit dem Auftragsformular zur Schadensregulierung mitteilen. Wenn Sie uns ohne Vorschalten der Regulierungsanfrage unmittelbar beauftragen und wir dann erst feststellen können, dass wir bereits den Unfallgegner vertreten, haben Sie uns - also dann Ihrem Gegner - bereits vertrauliche Informationen zum Unfallgeschehen bekanntgegeben. Um so etwas zu vermeiden, sollten Sie die Regulierungsanfrage vorschalten.
Sie müssen im Rahmen der Kollisionsprüfung natürlich nicht das Onlineformular benutzen, sondern können auch telefonisch, per Fax oder E-Mail anfragen, ob eine Regulierung Ihres Unfallschadens durch uns möglich ist.
2. Schritt:
Sie senden uns das Formular "Ihr Auftrag an uns zur Schadenregulierung" mit dem Sie uns die zur Schadensregulierung Ihres Unfalles notwendigen Informationen mitteilen.

Sie müssen nicht sämtliche Felder ausfüllen. Es besteht auch kein Zwang, etwa Datumsfelder in einem bestimmten Format auszufüllen. Sie haben ohnehin bei den meisten Fragen die Möglichkeit zwischen vorgegebenen Antworten auszuwählen, so dass Sie nicht viel schreiben müssen.
Wenn Sie eine Frage nicht verstehen, oder sich einer Antwort nicht sicher sind, teilen Sie uns dies ruhig in dem jeweiligen Textfeld mit, damit wir wissen, dass insoweit noch Klärungsbedarf besteht.
Insgesamt sollten Sie sich bei Ihren Angaben vor Augen halten, dass wir aufgrund der erteilten Informationen in die Lage versetzt werden müssen, die Regulierung ohne Zeitverzögerung durch vermeidbare Nachfragen beginnen zu können. Deshalb bitten wir um möglichst vollständige und nachvollziehbare Informationen.
3. Schritt:
Sie drucken unsere Vollmacht und bei Personenschäden auch die Schweigepflichtentbindungserklärung aus und lassen uns diese unterzeichnet zukommen.

Damit wir mit der Bearbeitung Ihres Unfallschadens schnellstmöglich beginnen können, benötigen wir von Ihnen zur Legitimation gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Vollmacht und bei Personenschaden auch noch eine Schweigepflichtentbindungserklärung für die behandelnden Ärzte, damit wir deren Arztberichte anfordern können.
Vergessen Sie deshalb bitte nicht, nach Absenden des Regulierungsauftrags
unter dem Menüpunkt "Vollmacht für die Schadenregulierung" eine Vollmacht und bei Personenschaden auch eine Schweigepflichtentbindungserklärung für behandelnde Ärzte auszudrucken und uns diese unterzeichnet zukommen zu lassen, entweder per Post, Fax oder E-Mail.
4.Schritt:
Sie lassen uns die zur Bezifferung Ihrer Schadenersatzansprüche erforderlichen Nachweise oder Belege zukommen, damit wir Ihren Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung belegen und beziffern können.
Veranlassen Sie deshalb bitte noch die Zusendung der zur Schadensbezifferung erforderlichen Rechnungen oder Belege, soweit Sie solche Unterlagen, wie z.B. Sachverständigengutachten, Kostenvoranschlag, Gutachterrechnung, Mietwagenrechnung etc. in Besitz haben, oder etwa den Sachverständigen bitten können, uns die Unterlagen direkt zukommen zu lassen. Damit können wir die Schadenregulierung für Sie beginnen und die Versicherung des Unfallgegners zur Zahlung der Ihnen zustehenden Ansprüche auffordern.
Sie erhalten von uns selbstverständlich eine Kopie Ihrer Mail an uns, und im weiteren Verlauf der Schadensbearbeitung durch uns, Kopien des Schriftverkehrs, so dass Sie über den Stand der Regulierung stets informiert sind. Sollten Rückfragen unsererseits bestehen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Umgekehrt können Sie sich auch jederzeit bei Rückfragen mit uns in Verbindung setzen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, mit uns telefonisch, per Fax oder E-Mail Kontakt aufzunehmen, oder einen Besprechungstermin in der Kanzlei zu vereinbaren. Sie sind bei der UNFALL24 Online Schadenregulierung nicht auf das Internet beschränkt.
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