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Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 37 00 89
Tel. 0611 37 00 80

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Fax 0611 37 54 44

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 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Fr.    8.30 - 12.30
und         14.00 - 17.30

Mittwoch nachmittags ist das Büro geschlossen.

Freitag nachmittags haben wir bis 16.00 geöffnet.

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

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an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

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 Anfahrt mit Auto


Die Rheinbahnstraße liegt an der Rückseite der Rhein-Main-Halle. Von der Bahnhofstraße aus fahren Sie bis zur Kreuzung Rheinstraße biegen dort rechts und gleich wieder rechts ab.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage an der Rheinstraße, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich nur 100 m von unserer Kanzlei entfernt auf der Bahnhof-straße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 

 

 

Fortbildungszertifikate
und Mitgliedschaften













Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

UNFALL24 - Warum sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?

Um eine optimale Schadensregulierung zu erreichen und Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sofort nach dem Unfallereignis einen Verkehrsrechtsanwalt  Ihres Vertrauens einschalten.

Wenn Sie selbst die Regulierung anfangen, machen Sie möglicherweise unwissend Fehler und wenden auch noch Zeit auf, die Ihnen im Gegensatz zu den Rechtsanwaltskosten keine Versicherung ersetzt.

Warten Sie nicht ab, bis sich die Versicherung des Gegners mit Ihnen in Verbindung setzt und vermeiden jeglichen Kontakt, insbesondere Telefonate ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

Dies gilt auch dann, wenn die Haftungsfrage eindeutig erscheint, oder die Versicherung des Unfallgegners eine Regulierung bereits in Aussicht gestellt hat, denn die Aufklärung des Unfallopfers über seine Rechte ist den Versicherern erkennbar ein Dorn im Auge.

Nach dem Motto, wer seine Ansprüche nicht kennt, wird sie auch nicht geltend machen, scheuen die Versicherer fast keinen Aufwand, um mit dem Versprechen einer schnellen und unbürokratischen Schadensregulierung den Geschädigten davon abzuhalten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen oder das Auto in einer Fachwerkstatt seiner Wahl reparieren zu lassen.

Gegen diese vordergründige Direktregulierung, bei der derjenige, der den Schaden zu zahlen hat, auch noch  dessen Höhe bestimmen will, schützt Sie Ihr Verkehrsrechtsanwalt, denn... 

1. nur Ihr Verkehrsrechtsanwalt vertritt Ihre Interessen und nicht diejenigen der Versicherung, Werkstätte, Mietwagenunternehmen etc.

2. sorgt dafür, dass nicht unbedachte Angaben in der Unfallschilderung zu einer Mithaftung oder Anspruchkürzung führen

3. berät Sie fachkundig und rechtssicher dazu, ob Sie einen Sachverständigen einschalten können und wie Sie sich gegenüber von der Versicherung aufgedrängten Gutachtern verhalten müssen, um Nachteile zu vermeiden.

4. berät Sie dazu, ob und wie Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen können, ohne hierfür aus eigener Tasche zuzahlen zu müssen

5. sagt Ihnen ob Sie eine Reparatur des Fahrzeuges durchführen können und ob Sie eine Vertragswerkstatt Ihres Vertrauens damit beauftragen dürfen

6. sorgt für eine schnelle Regulierung und steuert Verzögerungen entgegen, berät Sie bei nicht vermeidbaren Verzögerungen, zur Zwischenfinanzierung des Schadens über einen Unfallkredit oder Inanspruchnahme einer Kaskoversicherung ohne Rückstufungsschaden

7. prüft für Sie, welche Schadenersatzansprüche Ihnen überhaupt zustehen und setzt diese auch notfalls vor Gericht für Sie durch

8. koordiniert die Verhaltensweise gegenüber den Drittbeteiligten, wie etwa der eigenen Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung, Arbeitgeber, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger

9. berät Sie bei einer Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung infolge eines Verkehrsunfalls über Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens

10. erledigt für Sie die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, die regelmäßig dafür die Kosten zu übernehmen hat.

Der Rechtsanwalt ist im übrigen auch der Einzige der nach dem Gesetz (RDG) diese Aufgaben für Sie übernehmen darf. Andere Unfallhelfer dürfen nach dem Gesetz keine umfassenden Rechtsdienstleistungen für Sie erbringen, wegen der fehlenden Qualifikation und der fehlenden Objektivität, denn diese Unfallhelfer verfolgen eigene Interressen, die nicht auch Ihre Interessen sein müssen. Deren Hilfe für Sie endet meist dann, wenn die eigene Rechnung bezahlt ist. Mit dem zuvor angerichteten Schaden in Bezug auf die übrigen Ansprüche, stehen Sie dann alleine da.



Die Statistik zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Anwaltskosten muss grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen. Nur ausnahmsweise ist dies von der Rechtsprechung verneint worden, z. B. als es lediglich um die Beschädigung einer Leitplanke ging und nicht um einen Unfall zwischen zwei Personenwagen. (AG Pforzheim Az: 2 C 590/01)

Achtung bei Direktregulierungsangebot der Versicherung
In jüngster Zeit werben Haftpflichtversicherer vermehrt für eine so genannte Direktregulierung. Hiervor ist besondere Vorsicht geboten. Danach soll sich ein Geschädigter zwecks zügiger Regulierung seines Schadens seinem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung anvertrauen. In diese Versuche, Direktregulierungen vorzunehmen, werden z.B. Kfz-Werkstätten und Abschleppunternehmen mit einbezogen. Sie können sicher sein, dass Sie als Geschädigter dabei auf der Strecke bleiben und viel Geld verlieren. Woher sollten Sie, wenn Sie nicht anwaltlich beraten sind, wissen, welche Schadenersatzansprüche ihnen überhaupt zustehen und wie Sie die Ansprüche geltend zu machen haben? Trotz Kenntnis der gesamten Anspruchspalette regulieren die Versicherungen nur das Notwendigste, wie Reparatur-, Sachverständigen- und Mietwagenkosten. Auf die zusätzlichen Ansprüche einer Wertminderung, eines Nutzungsausfalles, Schmerzensgeldes, Verdienstausfallschadens oder einer Auslagenpauschale weist keine Versicherung unaufgefordert hin.

Höherer Schadensersatz durch Rechtsanwalt
"Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Häufig machen sie durch unsinnige Erklärungen nicht wieder gutzumachende Fehler oder unterlassen es aus Unkenntnis, ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen (z.B. Haushaltsführungsschaden etc.)." (Deutscher Anwaltverein e.V.)

Nur der Rechtsanwalt schützt vor der Versicherung
"Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten," (so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt) Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handele, die ausschließlich den eigenen Interessen diene. Versicherungen würden Schäden zwar schnell regulieren, doch beziehe sich dies meistens auf den Blechschaden. "Aus Unkenntnis wird dann oft auf Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und den Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall verzichtet."

Seien Sie daher unbedingt auf der Hut, wenn Ihnen die Versicherung eine unkomplizierte Schadensabwicklung anbietet.

Einzig unkompliziert ist für Sie diejenige Schadensabwicklung, die Ihr Verkehrsrechtsanwalt für Sie betreibt und die Sie noch nicht einmal etwas kostet. Darauf sollten Sie keinesfalls verzichten.

 

 

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